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Montag, 7. Mai 2018

Auf Befehl Seiner Majestät des Königs

bezeugt die General-Kommission in Angelegenheiten der Königlich Preußischen Orden hierdurch, daß Seine Majestät dem Totengräber J.G.P. zu R. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht haben. Zur Beglaubigung ist dieses Zeugniß unter unserer Unterschrift und Siegel angefertigt worden. Berlin, Mai 1888 (nur mit der Lupe zu entziffern) Ich habe also einen mit Orden dekorierten Totengräber in der Familie. Dieser lebte von 1809 bis 1889 und wurde, wie man hier sieht, ungefähr ein Jahr vor seinem Tod mit achtzig Jahren, schnell vom König für sein "Lebenswerk" ausgezeichnet. Das handhabt man ja heute noch genauso.


 Auf Befehl seiner Majestät des Königs

1 Kommentar:

  1. schlafmuetze - Fr, 16:49
    Hallo Zucker :-)
    Wenigstens gab es die Ehrung noch vor seinem Tod.
    Dann konnte er sich noch darüber freuen. :-)
    Grüßli und fröhliches weiterstöbern :-)
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    zuckerwattewolkenmond - Fr, 20:17
    Genau
    deshalb fangen ja ab einem bestimmten Alter plötzlich die Ehrungen an, weil man Angst hat, die verdiente Person könnte plötzlich ungeehrt wegsterben und ein schlechtes Licht auf die anderen werfen, die diese Person vergessen haben. Denke ich mir so. ;o)
    antworten - bearbeiten - löschen https://weltentanz.twoday.net/stories/auf-befehl-seiner-majestaet-des-koenigs/#985927318
    Iggy - Fr, 17:20
    das war doch bestimmt kein
    normaler malocher (wie man im ruhrgebiet so sagen würde), sondern vielleicht ein beamter? preußen hat den beamtenstaat ja quasi erfunden. ;-)
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    zuckerwattewolkenmond - Fr, 20:14
    Ich denke auch,
    daß es so eine Art staatlicher Totengräber war. Gibt ja auch heute noch staatliche Friedhöfe und früher unterstanden die vielleicht dem König. Ob das aber deshalb gleich Beamte waren?

    PS. Malocher sagt man durchaus auch in Berlin. ;o)

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