Inzwischen liegen die neuen Corona-Regelungen aus der Ministerpräsidenten-Konferenz vor und mich überrascht davon überhaupt nichts. Daß die Regierung irgendwo ihre letzten Zipfelchen logisches Denkvermögen verloren hat, war ja bereits an den Maßnahmen und Aussagen vorher ersichtlich. Was die Ursache für diesen Hirnschwund ist, darüber kann man nur spekulieren - Machtrausch, Geldgier oder doch längst fern- und fremdgesteuert? Bei einem so gefährlichen und tödlichen Virus macht es natürlich voll Sinn, die Geimpften, die sich weiterhin infizieren und das Virus verbreiten können, nicht zu testen, den Ungeimpften dagegen damit viel Geld abzuknöpfen, so daß die sich erst recht nicht mehr testen lassen - und übrig bleiben noch die Ungeimpften, die zwar den Test weiterhin kostenlos bekommen würden, aber vermutlich bald Schwierigkeiten haben, noch ein geöffnetes Testcenter zu finden. Auf diese Weise kann man das Infektionsgeschehen super im Blick behalten - zumindest wurden uns die Tests als unumgänglich zu diesem Zweck verkauft. Und diese Aussage wird nun quasi von denselben Leuten ad absurdum geführt. Aber es hat ja auch etwas Gutes - die Inzidenzen sinken und werden keinen wirklichen Aussagewert mehr haben. Wenn dazu die Hospitalisierungen und schweren Krankheitsverläufe weiter abnehmen, dürfte es auf diese Weise sehr schwer werden, eine epidemische Lage auch nur ansatzweise zu erklären, die allerdings gleich mal weiter verlängert wurde.
Zur epidemischen Notlage habe ich einen sehr interessanten Kommentar bei Facebook gefunden. Ich weiß nicht, ob das juristisch tatsächlich korrekt ist, da ich kein Jurist bin, aber wenn es so wäre, wäre es natürlich ein richtig dickes Ei. Dem entsprechend gibt es auch schon eine Initiative, die dazu aufruft, Verfassungsbeschwerde einzulegen:
"Es gibt derzeit weder faktisch noch rechtlich eine epidemische Lage von nationaler Tragweite!
Der "Deutsche Bundestag" hat sie entgegen der Behauptung der "Bundesregierung" und der Medien NICHT am 11. Juni 2021 fristgerecht mit verlängernder Wirkung festgestellt. Warum? Nun, das folgt aus folgenden Tatsachen:
Der "Bundestag" hat diese besondere Lage erstmals am 25. März 2020 festgestellt. Lassen wir ruhig dahingestellt, dass das damals schon nachweislich eine Täuschung des Volkes war, da eine solch dramatische Lage tatsächlich keineswegs gegeben war. Das tut aber für die Argumentation nichts zur Sache. Der "Bundestag" hat diese Lage erneut bzw. verlängernd am 18. November 2020 und sodann am 04. März 2021 festgestellt.
Der § 5 des Infektionsschutzgesetzes wurde seit März 2020 mehrfach geändert. Eine besonders bedeutsame Änderung erfolgte durch Artikel 1 des "Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen" vom 29.03.2021 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 30. März 2021). Mit Geltung zum 31.03.2021 lauten die ersten drei Sätze des § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes seither wie folgt:
§ 5 IfSG
(1) Der Deutsche Bundestag kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite feststellen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 vorliegen. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 nicht mehr vorliegen. Die Feststellung nach Satz 1 gilt als nach Satz 2 aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung nach Satz 1 das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite feststellt; dies gilt entsprechend, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach der Feststellung des Fortbestehens der epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Fortbestehen erneut feststellt.
Da die zuvor letzte Feststellung des Fortbestehens der besonderen Epidemielage am 04. März erfolgte, hätte folglich spätestens am 04. Juni die Verlängerung beschlossen bzw. das weitere Fortbestehen festgestellt werden müssen. Da dies nicht erfolgte, gilt seit dem 05. Juni 2021 die epidemische Lage von nationaler Tragweite als aufgehoben. Das ist auch faktisch-medizinisch auch korrekt, wie die minimalen Inzidenzen und Intensivbettenbelegungen beweisen. Seither täuschen "Bundesregierung" und "Bundestag" das Volk. Eine Feststellung des Fortbestehens der besonderen Lage war am 11. Juni gar nicht mehr möglich, da bereits um eine Woche verfristet. Eine gänzlich NEUE epidemische Lage hätte zwar theoretisch festgestellt werden können, was aber an den objektiven Fakten gescheitert wäre und auch gar nicht versucht wurde. Der Versuch, stattdessen das seit 05. Juni 2021 tote Pferd "epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 11. Juni gleichsam wieder zum Leben zu erwecken, musste an der Gesetzeslage zwingend scheitern. Seitdem sind Betrüger am Werk. Die Covid-"Impfungen" sind seit dem 05. Juni 2021 illegal, da sie nur über eine Notfallzulassung verfügten, die mit Entfall der besonderen Epidemielage hinfällig wurde..."
Am Anfang dieser ganzen Epidemie waren es vor allem Menschen mit medizinischer Vorbildung oder gar beruflicher Ausbildung in entsprechenden Bereichen, die sofort gemerkt haben, daß es nicht um Gesundheit geht, da man mit Wissen Lügen schneller durchschaut, als jemand, der sich in diesem Bereich noch nie irgendwie weitergebildet und informiert hat. Deshalb waren es insbesondere Ärzte, Heilpraktiker und Wissenschaftler verschiedener Bereiche, die sich kritisch positioniert haben. Aber inzwischen braucht es eigentlich nur noch ein rudimentäres logisches Denkvermögen um zu erkennen, daß es nicht um Gesundheit geht, und dieses scheint bei den meisten in der Bevölkerung noch vorhanden zu sein, was dazu führt, daß jetzt doch immer mehr diese ganzen Maßnahmen hinterfragen.
Komisch, über Medikamentenzulassungen und bessere Behandlungsleitlinien fällt noch immer kein Wort. Aber es geht ja auch nicht darum, Menschen zu retten oder gesund zu machen.
AntwortenLöschenDer Europarat nun wieder! --->https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/509472/Impfung-NICHT-verpflichtend-Europarat-verbietet-die-Diskriminierung-von-Ungeimpften
AntwortenLöschenBloß gut, daß dies niemanden interessiert, da es keine Befolgungspflicht der Mitgliedsstaaten gibt.
Interessant auch die folgenden drei Paragraphen:
Löschen"7.1.4 wirksame Systeme zur Überwachung der Impfstoffe und ihrer Sicherheit nach ihrer Einführung in der Bevölkerung einführen, auch im Hinblick auf die Überwachung ihrer Langzeitwirkungen;
7.1.5 unabhängige Impfstoff-Entschädigungsprogramme einrichten, um eine Entschädigung für unangemessene Schäden und Beeinträchtigungen infolge von Impfungen sicherzustellen;
7.1.6 ein besonderes Augenmerk auf mögliche Insidergeschäfte von Führungskräften in der Pharmaindustrie oder auf Pharmaunternehmen zu richten, die sich auf Kosten der Allgemeinheit unangemessen bereichern, indem die Empfehlungen der Resolution 2071 (2015) „Öffentliche Gesundheit und die Interessen der Pharmaindustrie: Wie kann der Vorrang der Interessen der öffentlichen Gesundheit gewährleistet werden?“
Das hier schreibt übrigens ein Arzt auf Twitter, der selbst Testzentren betreibt:
AntwortenLöschen"Ja, natürlich rate ich zum #Testboykott gegenüber ALLEN Anbietern; von mir betriebene Teststellen eingeschlossen. Niemandem helfen diese #Corona-Schnelltests; medizinisch waren sie immer sinnlos. Darauf habe ich stets hingewiesen."