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Sonntag, 13. April 2025

Totgeschwiegenes

Vor einigen Tagen träumte ich, daß man die Stimmen für das BSW bei der letzten Bundestagswahl neu ausgezählt hat, und sie nur noch mit 55,5 Stimmen unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen. Na ja, dran ist nicht drin, und noch dranner ist auch nicht drin, wie Joachim Llambi bei Let's Dance sagen würde. Allerdings kolportieren sie in den öffentlich-rechtlichen Medien noch immer, das BSW hätte mehr als 13.000 Stimmen zu wenig. Das stimmt nicht! In einigen Wahlkreisen wurde freiwillig neu ausgezählt und die fehlenden Stimmen liegen jetzt bei 9000 noch was. Keine Ahnung, ob die das nicht wissen, oder lieber für sich behalten. Vielleicht weil in Anbetracht dieser doch beträchtlichen Übertragungsfehler jedem auffallen könnte, daß eine Neuauszählung unbedingt nötig ist, falls man denn hierzulande die Wahlen noch ernst nimmt. Andererseits würde man aber dem BSW wünschen, daß die Neuauszählung tatsächlich bis zum Sankt Nimmerleinstag verschleppt wird, und zwar einfach deshalb, weil die Partei enorm davon profitieren würde. Die Leute merken sich sowas - komischerweise, denn beim Wählen von CDU und SPD haben sie anscheinend eher ein Kurzzeitgedächtnis. Das BSW würde genauso davon profitieren, wie die AfD von entsprechenden Machenschaften profitiert hat. >>Und in einer Umfrage liegt die AfD jetzt sogar schon als stärkste Partei vor der CDU. Dafür haben sich die Alt-Parteien auch redlich abgestrampelt. Die AfD mußte keinen Finger krumm machen. Bei der nächsten Wahl wird es wohl soweit sein. Ich habe das dumpfe Gefühl, daß es keine vier Jahre dauert. Denn ich kann mir wirklich nicht vorstellen, wie ein Kanzler, der das Vertrauen sogar schon vor der Regierungsbildung verspielt hat, regieren will. Zumindest dann, wenn wir noch keine DDR-Demokratie sind - denn die DDR war auch demokratisch, wie der Name schon sagt. Die SPD stört das zwar weniger, weil sie damit ja absahnen, allerdings wie heißt es so schön: mitgefangen - mitgehangen. 

Was die Medien ebenfalls weitgehend verschweigen: Der Pandemievertrag der WHO soll vom 19. bis 27. Mai 2025 auf der WHO-Versammlung (WHA) verabschiedet werden. Der Bundestag muß diesem Vertrag zustimmen, damit er in Deutschland in Kraft tritt. Auch steht eine neue Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) bevor. Bei der letzten Änderung 2024 wurden schnell mal dem Generaldirektor der WHO weitreichende neue Befugnisse erteilt. Diese Änderung wird automatisch bindend, wenn nicht die Regierung bis zu einer bestimmten Frist diesen Änderungen widerspricht. Seltsamerweise weiß niemand so genau, wann das Enddatum dieser Frist eigentlich ist. Das Problem dabei ist, daß all diese neue Regelungen zur Vorbeugung und dem Umgang mit Pandemien größtenteils auf den Mist von pharmazeutischen Interessen gewachsen ist, während unabhängige Wissenschaft kaum beteiligt ist. Deshalb sollen Hersteller auch weiterhin von jeder Haftung und Verantwortung für ihre Produkte befreit werden. Alles, was seit der Corona-Zeit bekannt geworden ist, wird ignoriert, eine Aufarbeitung findet nicht statt. Dieser Pandemievertrag ist also eher der Vertrag für ein neues Geschäftsmodell und dessen Schutz. Die USA sind im übrigen inzwischen aus der WHO ausgetreten. Das bedeutet, daß die WHO von uns noch mehr Geld benötigt für ihre "Pandemiebekämpfung", etwas, das nur sehr selten vorkommt, während das Geld in der regulären Gesundheitsversorgung und in der Bekämpfung von viel präsenteren Krankheiten fehlt.

Das BSW hat am 6.11.2024 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, welcher die Ablehnung der Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften fordert. >> "Internationale Vertragswerke mit Bezug zu möglichen Gesundheitsnotständen müssten zwingend die Ergebnisse einer gründlichen Aufarbeitung der Pandemiepolitik abbilden, heißt es in einem Antrag (20/13643) der Gruppe. Die derzeit geltenden IGV sähen bereits die Möglichkeit vor, dass der WHO-Generaldirektor eine eher vage definierte „gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite“ ausrufen könne, so das BSW. Auf dieser Grundlage könnten den Vertragsstaaten anschließend Empfehlungen gegeben werden – etwa Vorgaben zu Impf- oder Testpflichten, zu Kontaktverfolgung, Isolierung und Quarantäne, zu medizinischen Untersuchungen und Behandlungen oder zu Reise- und Handelsbeschränkungen....Ferner solle sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die WHO ausschließlich öffentlich finanziert wird und freiwillige zweckgebundene öffentliche Gelder einen Anteil von 25 Prozent am Gesamtbudget nicht überschreiten." Der ganze Antrag ist hier zu lesen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/136/2013643.pdf

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