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Freitag, 20. April 2018

vergelesen

"Vergnügungsansprüche" statt "Vergütungsansprüche"

Falls es tatsächlich einen Vergnügungsanspruch gibt, mache ich ihn hiermit geltend.

1 Kommentar:

  1. mirka - Mo, 18:40
    *mitmach* :-)
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    Jekylla (Gast) - Mi, 20:00
    Sollte
    mittlerweile eine Antragsliste ausliegen, bitte ich mich auf der gepunkteten Linie einzutragen. Danke.
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    zuckerwattewolkenmond - Mi, 23:55
    Wird gemacht. ;o)
    antworten - bearbeiten - löschen https://weltentanz.twoday.net/stories/2622113/#2635360
    Xchen - Fr, 14:39
    Davon will ich auch ;-)

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