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Mittwoch, 22. Juni 2022

Telefondialoge und Gerichtsurteile

Gestern am Telefon unkt meine Mutter, Kriegskind, einmal ausgebombt und Trümmerkind:

"Das wird diesmal ein ganz schlimmer und schwerer Winter. Ich werde mal lieber meine warmen Sachen alle behalten."

Ich: "Wie kommst'n darauf?"

"Na ja, bei dem was der Habicht da alles erzählt..."

Ich: "Welcher Habicht?"

"Na der da, der da mit den Gasspeichern."

Ich: "Ach, du meinst Habeck!"

"Ja, ja, der!"

Meine Mutter bereitet sich also jetzt auf einen neuen Kriegswinter vor. Darin hat sie ja Erfahrung. Somit hat Habeck bei ihr mehr Erfolg als Lauterbach.

Und ein Gerichtsurteil hat mich echt schockiert, nämlich das Urteil, in welchem die Deutsche Bahn zu 250.000 EUR* Entschädigung verurteilt wird, weil sie eine diverse Person mit "Herr" angeredet hat. Es schockiert mich deshalb, weil ich selbst schon etliche Male als "junger Mann" oder "junger Herr" angesprochen wurde, und niemals Klage eingereicht habe. Wie dumm von mir! Denn ansonsten wäre ich jetzt schon einfacher Millionär. Oder auch nicht. Denn es könnte sein, daß bei einer stinknormalen Frau wie mir dann gesagt wird: "Mein Gott, so ein Irrtum kann doch mal passieren. War ja keine böse Absicht." Dabei finde ich die psychische Belastung für eine Frau, die mit "Mann" oder "Herr" angeredet wird, deutlich höher, als bei jemandem, der gar kein Geschlecht hat, und sich deshalb nicht mit einem identifiziert. Schließlich fühle ich mich dadurch als Frau und müßte tödlich beleidigt sein, wenn man mich als Mann sieht. So langsam habe ich das Gefühl, daß wir nach und nach in Schildbürgerzustände abdriften, wo in Hinsicht auf einige Gruppen komplett übertrieben wird, während es aber bei unauffälligen deutschen Bürgern niemanden interessiert, ob diese sogar von ihrer eigenen Regierung diskriminiert werden. 

*Edit: Der Herr Nömix hat mit seinem Kommentar natürlich recht, es waren nur 1000 EUR Entschädigung. Doch bei jeder Anrede, die nicht "nicht-binär" ist, drohen Strafzahlungen von 250.000 EUR. Wie man sieht, traue ich den Gerichten inzwischen alles zu. 

4 Kommentare:

  1. Zu 1000 Euro Entschädigungszahlung wurde die Deutsche Bahn verurteilt, nicht 250.000 – das wär ja wohl bissel unangemessen ;)

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    1. Upps, stimmt. Da steht aber auch: "In jedem einzelnen Fall, in dem keine „nicht-binäre“ Anrede genutzt wird, drohen nun Strafzahlungen von 250.000 Euro." Das hat mir dann schon gereicht. Aber danke für den Hinweis, jetzt bin ich beruhigt, daß es doch noch nicht ganz so schlimm ist. ;-)

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  2. Bei den von der “Jungen Freiheit“ kolportierten 250.000 Euro dürfte sichs indessen wohl um eine behördliche Strafzahlungs-Androhung mit Frist bis zum Jahresende gegen die Deutsche Bahn handeln, weil die bisher auf ihrer Webseite zur Online-Ticketbuchung vorschriftswidrig noch immer keine geschlechtsneutrale Option ermöglichen.

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    1. Mag sein. Das kann ich aus dem Satz aber nicht erkennen, denn da steht ausdrücklich "Anrede" und nicht Option.

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